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| Homepage > AGB (1) Alle Vereinbarungen, die zwischen Quad Gigastore (nachfolgend QG genannt) und einem Kunden zur Ausführung einer Bestellung getroffen werden, sind in den nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB) schriftlich niedergelegt. Die Nutzung des Internetangebotes von QG geschieht ausschließlich zu den nachfolgend aufgestellten Nutzungsbedingungen. Anderslautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit auch für zukünftige Geschäfte widersprochen. Abweichungen von den AGB der QG bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft einer schriftlichen Bestätigung. (2) Die Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten nicht für auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte Aktionen (wie z B. Gewinnspiele). Der Quad Gigastore weist auf die jeweiligen Bedingungen im Rahmen derartiger Aktionen hin. (3) Auch für bestehende Verträge hat QG das Recht die AGB´s einseitig zu ändern, wenn unter der Berücksichtigung der Interessen von QG die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere dann, wenn eine Änderung ohne wirtschaftliche Nachteile für den Kunden bleibt. Über Änderungen wird der Kunde schriftlich, per Fax, oder per E-Mail informiert. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Versendung der Information widerspricht. Im Falle des Widerspruchs steht QG das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. §2 Vertragsschluss (1) Die Darstellung der Waren und Leistungen im Online-Angebot von Quad Gigastore stellt kein bindendes Angebot dar. Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. (2) Die von einem Kunden per Internet, schriftlich, telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei QG eingegangene Bestellung ist ein bindendes Angebot. (3) Die Bestellung ist für QG nur verbindlich, soweit sie innerhalb von 10 Werktagen schriftlich bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware nachgekommen wird. Der Kunde verzichtet insoweit auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Der Eingang Ihres Angebotes wird umgehend per E-Mail bestätigt, diese Eingangsbestätigung ist keine Annahme Ihres Angebotes. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. (4) Der Käufer ist an die schriftliche Bestellung gebunden, sofern er nicht auf Grund dieser AGB oder gesetzlicher Regelungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist. Im Falle der unberechtigten Nichtabnahme des KFZ kann der Verkäufer an Stelle der Abnahme auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. (5) Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht vor Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer der Abtretung oder dem Verkauf vorher schriftlich zustimmt. Bei Verstoß oder versuchtem Verstoß gegen diese Regelung kann der Verkäufer durch schriftliche Erklärung ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. §3 Preise (1) Bestellungen werden zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen ausgeführt. (2) Quad Gigastore ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (3) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR). Sie beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 16%). (4) Beim Versand in Länder, die nicht der EU angehören, können zusätzliche Zollgebühren anfallen, auf die QG keinen Einfluss hat. Derartige Zollgebühren trägt der Kunde. (5) Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Mehrwertsteuer. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung. §4 Versand (1) QG beliefert seine Kunden nach handelsüblichen Bedingungen. Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an ein Transportunternehmen oder ein sonstiges Transportmittel auf den Kunden über. (2) QG bestimmt Transportweg und -mittel, sofern der Kunde keine besondere Versandart wünscht und die dabei gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten trägt. Die Kosten werden nach der Quad Gigastore Preisliste oder einer gesonderten Vereinbarung berechnet. (3) Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Werden nachträgliche Vertragsenderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut in schriftlicher Form zu vereinbaren. (4) Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung und Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 2,5% des vereinbarten Kaufpreises. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann bei dem der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er gleichwohl nach Maßgabe der Abs. 1 und Abs. 2, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde. (5) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.b. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Nr. 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wobei Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen sind. (6) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden. Eine Erhöhung des Kaufpreises um bis zu 2% des in der Auftragsbestätigung genannten Preises aufgrund herstellerbedingter nachträglicher Mehrausstattung ist zulässig. (7) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Quad Gigastore. §6 Gewährleistung (1) Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Für die Abwicklung gilt folgendes: a) Der Käufer hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung beim Verkäufer schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen. b) Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen zu erfolgen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Werden durch die Nachbesserung zusätzliche vom Hersteller/Importeur vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, so trägt die Kosten hierfür, einschließlich der Kosten benötigter Materialien und Schmierstoffe, der Käufer. c) Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. d) Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den, dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. Sollte dieser die Reparatur nicht kostenfrei gemäß dem Garantieheft abwickeln, ist vor Kostenverursachenden Maßnahmen die Entscheidung des Verkäufers einzuholen. Der Verkäufer ist berechtigt, in diesem Fall das Fahrzeug in eine Werkstatt seiner Wahl kostenfrei abschleppen zu lassen. (2) Schlägt die - unter Beachtung vorstehender Ziffer 1a) geltend gemachte -Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer vom Verkäufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Der Anspruch auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer zuvor nicht zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht wurden, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. (3) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass: - der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen, - der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, - der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.b. bei motorsportl. Wettbewerben, - der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste, - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist, - der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.b. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. (4) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. (5) Für die Zeit, in der das Fahrzeug zur Nachbesserung in einer Werkstatt ist, stehen dem Käufer keinerlei Ansprüche wegen Nutzungsausfalles zu. (6) Bei Vorführ- und sonstigen nicht mehr fabrikneuen Fahrzeugen, die dem Käufer vom Verkäufer geliefert werden, sind Gewährleistungsansprüche in dem gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist wird auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Davon abweichende Vereinbarungen, z.b. Nebenabreden oder Zusicherungen, sind schriftlich niederzulegen. §7 Abnahme (1) Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach dem in der Bereitstellungsanzeige genannten Bereitstellungstermin den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, ihn innerhalb dieser Frist abzunehmen. (2) Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge nicht innerhalb von 8 Tagen vollständig beseitigt werden, kann der Käufer die Abnahme ablehnen. (3) Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Bereitstellung und der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch bei Gewährung einer Nachfrist zur Zahlung eines Kaufpreises nicht im Stande ist. (4) Wird das Fahrzeug vor Abnahme bei einer Probefahrt von dem Käufer oder seinem Beauftragten geführt, so haftet der Käufer für sämtliche dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, sofern diese vom Fahrzeugführer schuldhaft verursacht wurden. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch Euro 500,00. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. §8 Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör (1) Ersatz- und Anbauteile werden grundsätzlich ohne ABE verkauft, sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes erklärt. (2) Werden Ersatzteile oder Zubehör auf Wunsch des Käufers versandt, so trägt dieser hierfür die Kosten. Das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache geht mit Absendung auf den Käufer über. (3) Sofern die Kaufsache von dem Verkäufer als Importware ausgewiesen ist, ist der Käufer 8 Wochen an eine Bestellung gebunden. Der Verkäufer ist zur Lieferung der Kaufsache nicht verpflichtet, es sei denn, er erteilt eine schriftliche, verbindliche Lieferzusage. (4) Bei Verkauf von gebrauchten Ersatzteilen und Zubehör sind Gewährleistungsansprüche des Käufers in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. §9 Zahlungen (1) Der Kunde entscheidet bei der Bestellung, ob er durch Vorkasse, Rechnung oder per Nachnahme bezahlt. Die Nachnahmegebühren trägt der Kunde. Bei einer Bestellung behält sich Quad Gigastore die Prüfung der Bonität des Kunden vor. Bei negativer oder keiner Auskunft ist eine Zahlung per Rechnung nicht möglich. Zahlung per Rechnung ist nur für Bestandskunden möglich. (2) Wünscht der Kunde "Zahlung per Rechnung" ist der Betrag innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist QG berechtigt anfallende Mahnkosten in Rechnung zu stellen. (3) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. (4) Verzugszinsen werden mit 12 % p.a. berechnet Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder Käufer eine geringere Belastung nachweist. (5) Gewerbsmäßige Händler haben Vorauskasse zu leisten. §10 Haftung (1) Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. (2) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. (3) Die Rechte des Käufers aus Gewährleistung bleiben unberührt. (4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für die von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden. (5) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen, sofern sie der Käufer nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung gegenüber dem Verkäufer anzeigt. Sofern der Käufer Kenntnis von dem Schaden erst nach Ablauf dieser Frist erlangt und die Unkenntnis nicht zu vertreten hat, so hat er die Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. §11 Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz Nach Fernabsatzgesetz bei Kaufverträgen, die nicht vor Ort abgeschlossen werden, hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bestellung kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Das Rücktrittsrecht wird durch Rücknahmeverlangen ausgeübt. Das Rücknahmeverlangen muss per Fax oder Brief erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Der Kaufvertrag wird aufgelöst und bereits geleistete Zahlungen werden zurückgezahlt. Dies gilt nicht für bereits erbrachte Dienstleistungen, wie z.b. die Anlieferung des Fahrzeugs. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. §12 Datenverarbeitung und Datenschutz Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung erfragen, speichern und verwenden. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Um Ihre Bestellung abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken geschieht nicht, soweit der Kunde vorher keine schriftliche Zustimmung erteilt hat (z.B. firmeneigener Newsletterdienst). §13 Eigentumsvorbehalt (1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.b. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstige Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. (2) Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.b. der Deutsche Automobiltreuhand GmbH (DAT) den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Verkäufer kann dem Käufer erneut schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung setzen und ankündigen, dass er, wenn der Käufer innerhalb dieser Frist seine Verpflichtung erfüllt, die Rückgabe des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung des gezahlten gewöhnlichen Verkaufswertes anbieten werde. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder Käufer niedrigere Kosten nachweist. (3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. Handelt der Käufer dieser Bestimmung zuwider, tritt er bereits im Voraus sämtliche ihm hierdurch gegenüber Dritten entstehenden Ansprüche an den Verkäufer ab, dieser nimmt die Abtretung an. (4) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. (5) Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller anerkannten Werkstatt auf eigene Kosten ausführen zu lassen. (6) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung. §14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht (1) Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist Visselhövede (Hiddingen) (2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderung ist ausschließlicher Gerichtsstand Rotenburg (Wümme). (3) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. §15 Salvatoresche Klausel Soweit einzelne Klauseln dieses Vertrages oder Teile dieser Klausel unwirksam sind, sollen diese mit dem Inhalt Gültigkeit haben, der der gewünschten Regelung zulässigerweise am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen nicht. |
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